AGB für Privat- und Firmenevents

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rantastic GmbH
für Privatveranstaltungen in unserer Eventlocation

§1 Vertragsvereinbarung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der Rantastic GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zwischen der Rantastic GmbH und dem Kunden durch Annahme eines Angebots (auf Basis einer schriftlichen Aufstellung /eines schriftlichen Angebots oder einer Mappe bzw. Preisliste) entweder in schriftlicher oder auch in mündlicher Form zustande. Eine Rückbestätigung durch die Rantastic GmbH in Form einer Auftragsbestätigung oder eines Buchungsvertrages ist nicht zwingend.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Rantastic GmbH nicht an, es sei denn, die Rantastic GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Rantastic GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Rantastic GmbH.
Die Rantastic GmbH kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen der Rantastic GmbH beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Rantastic GmbH.
Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 01:00 Uhr, hinausgehen, kann die Rantastic GmbH zusätzliche Aufwendungen,insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.

§2 Zahlungsart
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verursacht wurden, zu übernehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages inkl. Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde die Schlussrechnung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Rantastic GmbH zu leisten. Bezahlungen mit Schecks und Kreditkarten werden nur erfüllungshalber akzeptiert.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Rantastic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

§3 Haftung
Die Rantastic GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Rantastic GmbH auftreten, so wird sich die Rantastic GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Rantastic GmbH aus §§ 701 ff. BGB (Erbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Rantastic GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist die Rantastic GmbH an der Erbringung seiner Leistung durch höhere Gewalt (einschließlich Brand, Streik, Krieg, Unwetter) oder andere durch den Rantastic GmbH nicht zu vertretene Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen, kein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zu.
Der Kunde haftet der Rantastic GmbH gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen versursacht werden.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Rantastic GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Rantastic GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen innerhalb des Rantastic außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Rantastic GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung im Rantastic, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Rantastic GmbH entsorgt werden.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Die Rantastic GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Rantastic GmbH auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden keine weiteren Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem zum Haus gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Rantastic GmbH. Die Location haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug und Zubehör. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen des Grundstücks, gegenüber der Rantastic GmbH geltend gemacht werden.

Evtl. Schäden, die auf dem der Rantastic GmbH zur Nutzung genehmigten P+R Parkplatz und auch auf der hinter dem P+R Parkplatz angelegten Zusatzparkplatz entstehen, sind von jeglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt dort auf eigene Gefahr. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere die GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Feuerwerke dürfen nur mit behördlicher Genehmigung abgebrannt werden.

§4 Stornierungen/Stornierungskosten
Jede Art der Stornierung/des Rücktritts muss in schriftlicher Form erfolgen. Er ist nur zulässig, wenn sich aus diesem Vertrag oder aus anwendbarem Recht ein Rücktrittsrecht ergibt. Ein Teilrücktritt des Kunden ist möglich sowohl hinsichtlich der einzelnen Leistungsarten als auch hinsichtlich der Teilnehmerzahl.
Im Falle der Stornierung/des Rücktritts des Kunden ist der Kunde verpflichtet den folgenden prozentualen Anteil der von ihm bestellten Leistungen wie z.B. Räume/Tagungspauschalen/gastronomische Leistungen etc. zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Rantastic GmbH nachweisen kann, bzw. die Rantastic GmbH in der Lage ist die vom Kunden bestellten Leistungen an einen Dritten weiterzuverkaufen.

Für die Berechnung der vom Kunden zu bezahlenden Leistung wird der zu erwartende Gesamtumsatz aus dem der Buchung zugrundeliegenden letztem Angebot / Veranstaltungsvertrag herangezogen.

Bis 270 Tage vor der Veranstaltung : 15% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Bis 180 Tage vor der Veranstaltung : 40% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Bis   90 Tage vor der Veranstaltung : 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Bis  60 Tage vor der Veranstaltung : 60% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Bis  30 Tage vor der Veranstaltung : 75% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Bis   7 Tage vor der Veranstaltung :   90% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Am Tag der Veranstaltung : 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes

Eventuell entstehende Stornierungskosten extern gebuchter Dienstleister sind grundsätzlich zu 100% zu bezahlen, unabhängig davon wann die Stornierung/der Rücktritt erfolgt.

Bei einem Weiterverkauf einer stornierten Leistung an einen Dritten fällt für den stornierenden Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtumsatzes, höchstens 2.500€  an.

Die Bezahlung der Stornierungs/Rücktrittsentschädigung hat nach Rechnungslegung sofort/ längstens innerhalb von 7 Tagen an die  Rantastic GmbH zu erfolgen.

Die Rantastic GmbH verpflichtet sich bei Weiterverkauf der stornierten Leistung an einen Dritten, die bereits bezahlte Entschädigung abzüglich der Bearbeitungsgebühr sofort/ längstens innerhalb von 7 Tagen nach der Bezahlung des Dritten an den Kunden zurückzuerstatten.
Veranstaltungen (Tagungen, Festlichkeiten) können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Räumlichkeiten storniert werden. Eine isolierte Stornierung der Veranstaltung oder erweiterter Location Nutzung ist unzulässig.
Sollte der vertraglich vereinbarte Termin für die Vorauszahlung durch den Kunden um mehr als fünf Tage überschritten werden, ist die Rantastic GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall ist die Rantastic GmbH berechtigt, die vorstehend unter § 4, 2 für den Fall der Stornierung des Vertrages berechneten Kosten  Stornokosten) als Schadenersatz unter den dort genannten Voraussetzungen geltend zu machen.

§5 Teilnehmerzahl
Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen werden der Rantastic GmbH garantiert und können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl. Dies gilt nicht, sollte eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart sein. In diesem Fall wird nur die Vergütung für die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung für die Tagespauschale unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten – sind der Rantastic GmbH vorab mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Rantastic GmbH.

§6 Datenschutz
Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb der Rantastic GmbH erfolgt.
Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten (natürliche und juristische Personen) beim Inkasso-/Wirtschaftsunternehmen für den Bereich der Bonitätsprüfung zu erfragen.

§7 Sonstiges
Soweit der Kunde im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit bei Abschluss von Vereinbarungen handelt, gilt als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort der Rantastic GmbH als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages –einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

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